Vier engagierte Elternteile, die sich für ein starkes Miteinander zwischen Familien und Kita-Team einsetzen.
ℹ️ Der Elternbeirat wird gemäß Art. 14 BayKiBiG jährlich von den Erziehungsberechtigten der Kinder gewählt. Er ist beratend tätig und hat kein Weisungsrecht gegenüber dem Personal.